Businesscoaching und Managementberatung
Die Bewertung von Sozialimmobilien
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Die Wertermittlung von Sonderimmobilien erfordert immer auch Spezialkenntnisse. Dies gilt insbesondere für Alten- und Pflegeheime, da hier auch gesetzliche Vorgaben zu beachten sind.
Infolge der Entwicklung der Alten- und Pflegeheime zu interessanten Anlageobjekten werden immer mehr derartige Objekte am Markt gehandelt.
Bei der Bewertung sind zwingend die gesetzlichen Vorgaben zu beachten, die den Markt mit prägen. Im Vordergrund steht dabei die Bewertung auf Basis der behördlich vereinbarten Investitionsfolgekosten, deren Zugrundelegung eine Vermischung von Immobilien- und Betriebsbewertung verhindert.
Ziel des Seminars ist es, den Seminarteilnehmern die Grundkenntnisse für eine sachgerechte Bewertung von Alten- und Pflegeheimen an die Hand zu geben.
Allgemeines
- Notwendigkeit von altengerechte Wohnformen
- Erläuterung der unterschiedlichen Wohnformen
- Darstellung der Standortkriterien der verschiedenen Wohnformen
- kompakte Darstellung der jeweils angemessenen Mieten
Bewertung von Alten- und Pflegeheimen konkret und praxisnah
- Erläuterung der Pflegewahrscheinlichkeit
- Ermittlung des regionalen Pflegebedarfs
- wirtschaftliche Grunddaten für Alten- und Pflegeheime
- Zusammensetzung der Tagessätze (Pflege, U+V, Investkosten)
- übliche Mieten bzw. Pachten
- durchschnittliche Belegungsstruktur
- Besprechung eines Praxisfalls
- zwei Übungsaufgaben zur Bewertung von fiktiven aber praxisnahen Beispielen mit anschließender Besprechung
Öffentlich bestellte und vereidigte sowie freie Bewertungssachverständige, Architekten, Ingenieure, Immobilienfachleute und Mitarbeiter von Kreditinstituten
öbuv SV für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
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TagOrtReferent
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von 19.11.2024 bis 20.11.2024Online-Seminar - 2 Halbtagesveranstaltungen,
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Erklärungen zu den Button und Symbolen
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Informationen
Die Anerkennung und Genehmigung aller IfKb-Veranstaltungen liegt seitens der Architekten- und Ingenieurkammern vor, die für die Weiterbildungsverpflichtung ihrer Mitglieder entsprechende Anerkennungsvorgaben machen. Sie brauchen das Teilnahmezertifikat unserer Veranstaltungen daher als Nachweis für Ihre Fortbildung nur noch bei der jeweiligen Kammer einreichen.
Unsere Seminare werden sowohl von der HypZert GmbH als auch von der DIAZert-Zertifizierungsstelle und allen Bestellungsbehörden für die Weiterbildung der Bewertungssachverständigen anerkannt.
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