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Bereich 8

Seminare

Seminar:

Halbtagsseminar: Aktuelle Fragen zur EEE, Unterauftragnehmern und zur Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen – Gestaltungsspielräume und Probleme in der Praxis

IfKb Die Vergaberechtsexperten

HFK Rechtsanwälte LLP

129,00 €
21.12.2016 02:34
12.03.2018 11:12

Auf formaler Ebene stellt die neue EEE sicherlich eine der gravierendsten Neuerungen im neuen Vergaberecht dar. In der Praxis ist das Dokument noch nicht wirklich „angekommen“. Dennoch sollten Vergabestellen und Bieter sich fit für den Umgang mit dem neuen Formular machen. Inhaltlich haben sich zudem in Bezug auf die Einbindung von Unterauftragnehmern und die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen einige Neuerungen ergeben, die für Auftraggeber und auch Bieter von großer strategischer Bedeutung sein können. Bilden Sie sich fort im Hinblick auf folgende Themenbereiche:

  • Wie gehe ich aus Bieter- und Auftraggebersicht mit einer EEE richtig um?
  • Was muss ich als Auftraggeber für organisatorische Vorkehrungen treffen im Hinblick auf die „Aufbewahrung“ von EEE´s wegen der Möglichkeit der Mehrfachverwendung durch Bieter?
  • Wann, von wem und wie fordere ich ergänzende Unterlagen an?
  • Was ist der Unterschied zwischen Unterauftragnehmern und Eignungsleihe?
  • Wann darf/muss ich von Bietern welche Angaben fordern – darf ich die Benennung von Unterauftragnehmern bereits mit Abgabe des Angebotes fordern?
  • Was darf ich im Hinblick auf Unterauftragnehmer nachfordern?
  • Welche Angaben müssen Bieter machen, wenn Sie sich zur Eignungsleihe anderer Unternehmen beziehen?
  • Was gilt bei Eignungsleihe in Bezug auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, was gilt bei Eignungsleihe in Bezug auf technische Leistungsfähigkeit?
  • Inwieweit kann ich den Einsatz von Unterauftragnehmern einschränken – Selbstausführungsgebot?

Dieses Seminar kann auch in Kombination mit dem Halbtagsseminar: Nachträge und Vertragsänderungen im neuen Vergaberecht leicht gemacht - Praxistipps und -tricks gebucht werden. Der Seminarpreis für beide Veranstaltungen beträgt dann 225 € netto.

Architekten und Ingenieure aller Fachrichtungen und deren Auftraggeber, sonstige Anwender, Kommunen und andere öffentliche Auftraggeber, Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften, Rechtsanwälte

HFK Rechtsanwälte LLP

Termine erfragen Sie Bitte unter 03471 / 31 63 33!

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