Seminare
Das Update-Seminar zu den ImmoWertV-Richtlinien
Architekt AKNW und Immobilienökonom (ebs),
Fachaufsicht des Bausachverständigenwesens im Bereich der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
Durch Inkrafttreten
der neuen Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) am 1. Juli 2010 ergibt sich die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Wertermittlungsrichtlinie (WertR 2006). Dies erfolgt in einzelnen Schritten in Form von separaten Richtlinien. Die Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL), die Sachwertrichtlinie (SW-RL) und die Vergleichswertrichtlinie (VW-RL) wurden bereits veröffentlicht. Die Ertragswertrichtlinie (EW-RL) ist seit 12.11.2015 in Kraft getreten. Diese einzelnen Richtlinien werden in einer Gesamtrichtlinie zusammengefasst.
Durch die Einführung der neuen Richtlinie werden Sachverständige vor neue Herausforderungen gestellt.
Das Seminar gibt Antworten auf die neuen Anforderungen an die Wertermittlung. Es werden die wesentlichen Inhalte der Richtlinien dargestellt, anhand von praktischen Beispielen erklärt und insbesondere Hintergründe erläutert.
- Einführung
- Gesetzliche Grundlagen
- Gesetzliche Grundlagen
- Die Vergleichswert-Richtlinie (VW-RL)
- Kaufpreise, Vergleichspreise, Vergleichsfaktoren – Herleitung, Belastbarkeit und Anwendung
- Kaufpreise, Vergleichspreise, Vergleichsfaktoren – Herleitung, Belastbarkeit und Anwendung
- Die Ertragswertrichtlinie (EW-RL)
- Bewirtschaftungskosten als Modellgröße
- Bewirtschaftungskosten als Modellgröße
- Die Sachwertrichtlinie (SW-RL)
- Problemfelder und praktische Umsetzung der NHK 2010
- Ermittlung des Gebäudestandards – Ermittlung der Brutto-Grundfläche, WF statt BGF?
- Regionalisierungsfaktor
- Verfahrensübergreifend
- Höhe der Gesamtnutzungsdauer
- Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL)
- Abweichungen zwischen Bewertungsmodell und Wertermittlungsobjekt – Berücksichtigung im Verfahren oder als Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (BoG)?
Öffentlich bestellte und vereidigte sowie freie Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Mitarbeiter von Kreditinstituten und sonstige (Bau- und Immobilien-) Sachverständige, die sich mit Bewertungsfragen - wie z. B. der Immobilienwertermittlung - beschäftigen.
Architekt AKNW und Immobilienökonom (ebs),
Fachaufsicht des Bausachverständigenwesens im Bereich der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
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