Seminare
Ein konstruktiver Erfahrungsbericht zur ImmoWertV mit Ausblick auf deren neueste Entwicklungen
Dipl.-Ing. Andreas Jardin
Architekt und Immobilienökonom (ebs), Fachaufsicht des Bausachverständigenwesens im Bereich der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
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Die bisherige ImmoWertV von 2010 sowie die Wertermittlungsrichtlinien (Bodenrichtwert-, Sachwert-, Vergleichswert-, Ertragswert und der zweite Teil der Wertermittlungs-Richtlinie 2006) wurden mit der Immobilienwertermittlungsverordnung 2021 (ImmoWertV 2021) abgelöst.
Es handelt sich dabei um eine sehr umfangreiche Novellierung.
Nunmehr liegen erste praktische Erfahrungen vor. In diesem Seminar werden Hinweise
- zur Ermittlung von Verkehrswerten (Tätigkeit der Sachverständigen) und
- zur praktischen Umsetzung der Ableitung der Bodenrichtwerte und der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Tätigkeit der Gutachterausschüsse)
gegeben.
Dabei wird auch auf den aktuellen Stand der Anwendungshinweise (ImmoWertA) und der Überarbeitung der Normalherstellungskosten (NHK) eingegangen.
Die novellierte ImmoWertV, deren Einführung in der Fachwelt kontrovers diskutiert wird, soll zu einer einheitlicheren Anwendung der Grundsätze der Wertermittlung führen. Gleichzeitig soll die Übersichtlichkeit des Wertermitt- lungsrechts verbessert werden. Insgesamt werden die Gutachten-Anforderungen erhöht.
Öffentlich bestellte und vereidigte sowie freie Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbe-bauten Grundstücken, zertifizierte Sachverständige, Mitarbeiter von Kreditinstituten und sonstige (Bau- und Immobilien-) Sachverständige, die sich mit der Immobilienwertermittlung beschäftigen.
Dipl.-Ing. Andreas Jardin
Architekt und Immobilienökonom (ebs), Fachaufsicht des Bausachverständigenwesens im Bereich der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
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