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Seminar:

Vertiefungsseminar zur ImmoWertA – Bewertung von Rechten und Belastungen

IfKb Sachverständigen- und Gutachterwesen
Dipl.-Ing. Andreas Jardin und Dipl.-Ing. Robert Krägenbring
315,00 €
18.12.2023 03:05
20.02.2024 11:52

Am 1. Januar 2022 trat die Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14. Juli 2021 in Kraft. Durch die Verordnung soll gewährleistet werden, dass insbesondere die Ermittlung der Bodenrichtwerte und der sonstigen für die Verkehrswertermittlung erforderlichen Daten nach bundesweit einheitlichen Grundsätzen erfolgt und dass die Verkehrswertermittlung nachvollziehbar und modellkonform vorgenommen wird.

Die ImmoWertA wurde durch die vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) eingesetzte Arbeitsgruppe “AG ImmoWertA“ aus Vertretern von Bund, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und Fachverbänden beraten. Eine abschließende Länder- und Verbändebeteiligung wurde durchgeführt. Die Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz hat die Muster-Anwendungshinweise am 20. September 2023 zur Kenntnis genommen. Die Umsetzung der Anwendungshinweise liegt in der alleinigen Zuständigkeit der Länder.

In der ImmoWertA werden die Rechte und Belastungen durch Bespiele verdeutlicht. Im Seminar werde diese erörtert und die praktische Umsetzung dargelegt. Dabei liegt der Fokus auf der marktkonformen und methodischen Vorgehensweise. Die zu wählenden Zinssätze werden diskutiert. Darüber hinaus wird eine praxisgerechte Berücksichtigung der allgemeinen Wertverhältnisse vorgeschlagen.

  • Einführung – Das neue Wertermittlungsrecht seit 2022
    Die neue ImmoWertV und die ImmoWertA
     
  • Hinweise der ImmoWertA im Detail
  • Zu ImmoWertV Teil 1 Allgemeines à Die Grundsätze der Grundsätze, u.a.:

§ 9 ImmoWertV - Eignung und Anpassung der Daten; Herkunft der Daten à Die Zentrale Vorschrift der ImmoWertV

§ 10 ImmoWertV – Modellkonformität

  • Zu ImmoWertV Teil 4 Grundstücksbezogene Rechte und Belastungen – mit besonderem Schwerpunkt zur Wahl der Zinssätze und der Anpassung an die allgemeinen Wertverhältnisse (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 2 ImmoWertV):

der Nießbrauch

das Wohnungsrecht

Grunddienstbarkeiten und weitere beschränkte persönliche Dienstbarkeiten

der Überbau und der Notweg

das Erbbaurecht und das Erbbaugrundstück

  • Fazit/Ausblick

Öffentlich bestellte und vereidigte sowie freie Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Mitarbeiter von Kreditinstituten und sonstige (Bau- und Immobilien-) Sachverständige, die sich mit Bewertungsfragen - wie z. B. der Immobilienwertermittlung - beschäftigen.

Seminarform: Im Teamteaching wird das eigentlich „trockene“ Thema lebendig, anschaulich und sehr spannend präsentiert. Teilweise werden unterschiedliche Standpunkte kontrovers erörtert. Hintergründe werden dargelegt. Der Praxisbezug zum Anwender (Wertermittler) und dem Modellbetreiber (i.d.R. Gutachterausschüsse) wird durch den unterschiedlichen beruflichen Hintergrund der Vortragenden gewährleistet.

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