HOAI 2021 – Wegfall der verbindlichen Mindestsätze - Was sich ändert, was nun ermöglicht wird
Dipl. Ing. Architekt Klaus-Dieter Siemon,
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Architektenleistungen und Honorare, Architekt, Gutachter für das Bundeswirtschaftsministerium zur HOAI 2013, Berater bei Großprojekten für Planer und Auftraggeber, Buchautor, Schlichter, Gerichtsgutachter
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Am 01.01.2021 ist die neue HOAI in Kraft getreten. Sie enthält u. a. den Wegfall des preisrechtlich geregelten Mindestsatzes, aber auch weitere interessante Details. Damit kommen auf die Architekten und Ingenieure neue Anforderungen zu. Auch die Bauherrn müssen sich auf viele neue Anforderungen einstellen.
Betroffen sind nicht nur die Honorarvereinbarungen, sondern auch die Leistungsvereinbarungen. Bei einem Mehr an finanziellen Freiheiten ist auch zu beachten, dass Nachtragsvereinbarungen immer bedeutender werden. Auftraggeber sind auch von dieser Entwicklung getroffen.
Seit der Änderung des BGB sind Planernachträge wesentlich einfacher durchsetzbar. Das Online-Seminar geht auf die neuen Chancen und Risiken ein. Anhand von mehreren Beispielen werden unterschiedliche Auswirkungen auf das Tagesgeschäft aufgezeigt.
- Neuregelungen der HOAI 2021, die interessanten Details
- Chancen/Risiken bei der Vertragsanbahnung oder Vergabeverfahren
- zum Tagesgeschäft mit der HOAI 2021, Beispiele
- Honorarnachträge – günstigere Voraussetzungen
- Auswirkungen, die Auftraggeber betreffen
- HOAI 21 und Vergabeverfahren (öffentliche Aufträge)
- stark steigende Bedeutung von individuellen vertraglichen Regelungen
- Architekten
- Ingenieure
- Auftraggeber
- Behörden
- Rechtsanwälte
Dipl. Ing. Architekt Klaus-Dieter Siemon,
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Architektenleistungen und Honorare, Architekt, Gutachter für das Bundeswirtschaftsministerium zur HOAI 2013, Berater bei Großprojekten für Planer und Auftraggeber, Buchautor, Schlichter, Gerichtsgutachter
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