HOAI und Vertragsrecht für Architekten und Ingenieure - Anwender-Seminar unter besonderer Berücksichtigung des neuen Bauvertragsrechtes ab 01.01.2018
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Architektenleistungen und Honorare, Architekt, Gutachter für das Bundeswirtschaftsministerium zur HOAI 2013, Berater bei Großprojekten für Planer und Auftraggeber, Buchautor, Schlichter, Gerichtsgutachter
Mit dem Anwenderseminar werden die wichtigen Vertrags- und Honorarfragen aus dem Tagesgeschäft behandelt. Dabei konzentrieren wir uns auf die Themen, die Vereinfachungen im Tagesgeschäft, schnellere Vertragsabwicklung sowie Begrenzung der Haftungsrisiken und Honorarsicherheit bedeuten. Vielfach wird unterschätzt, dass ein optimales Projekt bereits bei Vertragsbeginn organisiert wird und nicht erst später. Deshalb behandeln wir Vertragsinhalte intensiv. Die HOAI als Preisrechtsverordnung ist längst nicht identisch mit den erforderlichen fachlichen Vertragsinhalten. Viele Beispiele für individuelle Vertragsregelungen, Berechnungen und Musterbriefe werden vorgestellt.
1. Projektstart - Vertragsanbahnung:
- eine Einheit: Leistungsvereinbarung und Honorarvereinbarung
- Neue BGB-Regelungen - Neue Vertragsregelungen ab 01.01.2018
- Formerfordernisse: Fallstricke vermeiden
- Warum Besondere Leistungen immer wichtiger werden?
- optimale Abwicklung: Grund- und Besondere Leistungen getrennt regeln
2. Der Vertragsumfang:
- Neues BGB-Recht und HOAI - neue Leistungsinhalte ab 01.01.2018
- Chance-Risiko: Bezugnahme auf Grundleistungen der HOAI
- vertraglich zu regelnde Planungsleistungen außerhalb der HOAI gem. BGB
- Begrenzung des Leistungsumfangs
- Bedarfsplanung und Leistungsziele (neu nach BGB 2018), Leistungsablauf
- Definition und Abweichungen vom Planungssoll
- Komplettheitsklauseln mit Risiken
- Voraussetzungen von Planungsnachträgen
- Verzögerungen bei der Vertragsabwicklung
3. Zu den Einzelheiten der Honorarermittlung:
- Honorarfragen bei stufenweiser Beauftragung
- Mindest- und Höchstsätze; interessante Rechtsprechung und ihre Folgen
- Pauschalhonorare mit Fallstricken und Besonderheiten, so gehen sie vor!
- Berücksichtigung der anrechenbaren Kosten
- Leistungsbild und Leistungsphasen
- Besonderheiten bei Honorierung nach Teilleistungstabellen
- Grenzfälle bei Honorarzonen
- Bauen im Bestand Berücksichtigung im Honorarvertrag
- Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz und des Umbauzuschlages im Honorarvertrag
- besondere Honorarvereinbarungen (Stunden-,Pauschal- und Erfolgs-/Malus-Honorar)
- Nebenkosten, Fallstricke vermeiden
4. Planernachträge (HOAI und BGB):
- Voraussetzungen für Nachträge - neue BGB - Regelungen
- Nachtrag eingereicht, was dann? - neue BGB - Regelungen
- Fortschreibung der Planung vs. Änderungen
- wiederholte Grundleistungen, Änderung der anrechenbaren Kosten
- Planungs- und Bauverzögerung und Honorarfolgen - neue Rechtsprechung
- entfallene Leistungen
5. Abrechnung und Abnahme von Planungsleistungen:
- Fälligkeit des Honorars und Honorarabrechnung
- Abschlagsrechnungen / Teilschlussrechnungen
- Teil-/Abnahme des Architektenwerks als Fälligkeitsvoraussetzung
- Prüffähigkeit: Neueste Rechtsprechung und Risikovermeidung
- Abnahmeverweigerung als Sackgasse?
6. Haftung des Planers und die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers:
- Mitwirkungspflicht des AG
- Baukostenüberschreitung
- Verzug bei der Architektenleistung
- Planungs- und Überwachungsfehler
- Hinweispflichten als Instrument
7. Abwicklung des Vertrages:
- Vollmacht des Architekten
- Sicherheiten für Planer und Auftraggeber
- Grenzen von Beratungsleistungen in der Praxis
Architekten, Ingenieure, Auftraggeber, Behörden, Rechtsanwälte
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Architektenleistungen und Honorare, Architekt, Gutachter für das Bundeswirtschaftsministerium zur HOAI 2013, Berater bei Großprojekten für Planer und Auftraggeber, Buchautor, Schlichter, Gerichtsgutachter
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