Die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen nach der KonzVgV
HFK Rechtsanwälte LLP
Zu den wesentlichen Neuerungen, die die Vergaberechtsreform 2016 mit sich gebracht hat, gehört die Einführung eines eigenen Rechtsrahmens für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen. Der europäische Richtliniengeber hat mit der Richtlinie 2014/23/EU erstmals ein sekundärrechtliches Regelungswerk für die Vergabe von Konzessionen geschaffen. Auf nationaler Ebene wurden die Bestimmungen der Richtlinie mit einer eigenständigen Rechtsverordnung, der Konzessionsvergabeverordnung, umgesetzt. Diese ist rechtzeitig mit Ablauf der Umsetzungsfrist am 18. April 2016 in Kraft getreten und gibt nunmehr verbindliche Regeln für die Vergabe von Konzessionen vor.
Unternehmen und die öffentliche Hand müssen sich damit bei der Vergabe von Konzessionen gewandelten Herausforderungen stellen. Dazu gehören Fragen des Anwendungsbereichs des Konzessionsvergaberechts ebenso wie Vorgaben für das Vergabeverfahren. Das Seminar wird sich mit den neuen Regeln für die Konzessionsvergabe befassen und diese auf der Grundlage des neuen Verordnungsrechts beleuchten. Insbesondere werden Abweichungen zum allgemeinen Vergaberecht aufgezeigt und die praktischen Besonderheiten des Verfahrens zur Konzessionsvergabe erläutert.
- Anwendungsbereich des neuen Konzessionsvergaberechts
- Persönlicher Anwendungsbereich
- Sachlicher Anwendungsbereich
- Schwellenwert
- Ausnahmetatbestände
- Verbundene Unternehmen
- Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit
- Weitere Ausnahmen, insbesondere in den Bereichen Trinkwasserversorgung, Rettungsdienste und Glücksspiel
- Verfahrensregeln
- Bekanntmachungspflicht
- Gestaltung des Vergabeverfahrens
- Kommunikation im Vergabeverfahren
- Eignungsanforderungen
- Zuschlagskriterien
- Einbindung von Drittunternehmen
- Vertragslaufzeit
- Dokumentation des Verfahrens
- Vorgaben für die Vertragsdurchführung
- Nachträgliche Vertragsänderungen
- Kündigung
- Rechtsschutz
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