Neues Bauvertragsrecht mit VOB/B kompakt: Die wichtigsten Themen für Architekten, Ingenieure und Bauherrn
Das neue BGB, seit 01.01.2018 in Kraft getreten, sorgt für große Veränderungen. Die Veränderungen betreffen auch die Leistungen der Architekten/Ingenieure und die Aufgaben der Bauherrn. Die Vertragsabwicklung ändert sich grundlegend.
Wir gehen auf die wesentlichen Punkte anhand von Beispielen ein. Dabei wird der neue Gesetzestext mit den Fragestellungen des Tagesgeschäfts widergespiegelt.
Thema sind auch die aus dem neuen BGB stammenden Neuregelungen für Architekten und Ingenieure, die sich mit der Planungs- und Bauabwicklung befassen.
Dabei konzentrieren wir uns auf die Themen, die Vereinfachungen im Tagesgeschäft, schnellere Vertragsabwicklung sowie Begrenzung der Haftungsrisiken und Honorarsicherheit bedeuten.
1. Neues BGB: Projektstart - Vertragsanbahnung
- Vertragsanbahnung bei Bauverträgen
- Vertragsanbahnung bei Planungsverträgen
- Wesentliche Grundsätzliche Regelungen
- Neue Vergütungsregelungen, neues Anordnungsrecht des AG
2. Neues BGB: Die Änderungen bei der Vertragsabwicklung
- Bauzeit/Vertragsfristen und gegenseitige Ansprüche der Vertragspartner
- Neues zur Vergütung bei Nachträgen
- Einseitiges Anordnungsrecht und die Folgen
- Zustandsfeststellung bei Verweigerung der Abnahme
3. Neues BGB: Verhältnis zwischen Planer/Bauherr/ausführende Unternehmer
- Neues zu Inhalten von Planungsverträgen
- Erforderliche Leistungen, die neuen BGB-Regelungen
- Neues zur Haftung bei Mängeln
- Höhere Verzögerungsrisiken bei Vertragsabwicklungen
- Änderungen bei der Vertragsabwicklung – neues zu Vergütungsanpassung
4. Neu: Änderungen bei der Vergütung für ausführende Unternehmer und Planer
- Änderung bei der Nachtragsvergütung von ausführende Unternehmen
- Vergütung von Planungsänderungen für Architekten / Ingenieure
- Vergütung von nicht in der HOAI geregelten Leistungen nach BGB
- Abschlagszahlungen bei Nachträgen
- Durch das neue BGB entstehende Terminverzögerungen bei Planungs- und Ausführungsterminen
- Neues zur Prüffähigkeit von Rechnungen (Planung und Ausführung)
5. Neu: Vertragsbeendigung, wichtige Neuregelungen
- Neues zur Kündigung von Werkverträgen, die Neuerungen
- Gesamtschuldnerische Haftung
- Zustandsfeststellung bei Verweigerung der Abnahme
- Neuregelung bei der fingierten Abnahme
- Fälligkeit von Rechnungen
Architekten, Ingenieure, Auftraggeber und Bauherrn, Behörden, Rechtsanwälte
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