Verkehrswertermittlung in Zwangsversteigerungsverfahren
Der Referent verfügt über eine mehrjährige Lehrerfahrung als Fachhochschullehrer und Lehrbeauftragter in der Rechtspflegerausbildung verschiedener Bundesländer sowie über langjährige praktische Erfahrungen als Rechtspfleger in der Immobiliarvollstreckung.
Die Wertermittlung in Zwangsversteigerungsverfahren setzt bestimmte fachübergreifende juristische Kenntnisse auf dem Gebiet des materiellen Rechts (insbes. Sachenrecht) und des Verfahrensrechts (ZPO, Zwangsver-steigerungsgesetz) voraus. Ebenso ist die Kenntnis bestimmter höchstrichterlicher Rechtsprechung erforderlich. Das Seminar vermittelt dieses für den Sachverständigen unverzichtbare Wissen.
Vor dem Hintergrund zunehmender Teilungsversteigerungsverfahren (Verfahren zum Zwecke der Auseinander-setzung der Gemeinschaft an einem Grundstück) im Zuge von Ehescheidungen und Erbauseinandersetzungen gewinnt die Zwangsversteigerungsthematik besondere Bedeutung, denn für die Wertermittlung in der Teilungsversteigerung gelten dieselben Grundsätze wie in der Immobiliarvollstreckung.
- wichtige Verfahrensregeln der ZPO für die Beweiserhebung durch Sachverständige;
- Vermeidung vergütungsschädlicher Fehler bei der Wertermittlung für Gerichte;
- Hinweise zum Umgang mit dem Vollstreckungsgericht;
- die Bedeutung des Verkehrswertes für das Verfahren;
- richtiges Verhalten bei Zutrittsverweigerung zum Objekt;
- der Einfluss dinglicher Grundstückslasten auf die Wertermittlung in der Zwangsversteigerung;
- wertrelevanter Umfang der Beschlagnahme (insbesondere Zubehör, einfache und wesentliche Grundstücksbestandteile, Scheinbestandteile);
- die Bedeutung von Dritteigentum für das Verfahren und für die Wertermittlung;
- die Wertermittlung mehrerer Grundstücke in einem verbundenen Verfahren;
- die Rechtsstellung von Mietern und Pächtern;
- Rechtslage und Wertermittlungsprobleme beim Überbau i. S. v. § 912 BGB;
Dieses Seminar richtet sich an Grundstückssachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie an Mitglieder von Gutachterausschüssen.
Der Referent verfügt über eine mehrjährige Lehrerfahrung als Fachhochschullehrer und Lehrbeauftragter in der Rechtspflegerausbildung verschiedener Bundesländer sowie über langjährige praktische Erfahrungen als Rechtspfleger in der Immobiliarvollstreckung.
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