Plausibilisierung und Revision von Verkehrswertgutachten
Architekt AKNW und Immobilienökonom (ebs),
Fachaufsicht des Bausachverständigenwesens im Bereich der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
In der Praxis sind oftmals Verkehrswertgutachten mit teilweise erheblichen Mängeln behaftet. Teilweise werden Bewertungsstandards nicht berücksichtigt, Bewertungsparameter unzutreffend ermittelt, denkbare Ermessensspielräume nicht eingehalten, Rechtsvorschriften missachtet oder die Berechnung enthält schlicht Rechenfehler.
Die Anerkennung von Verkehrswertgutachten hängt im Wesentlichen davon ab, ob die aufgrund des § 199 Abs. 1 BauGB erlassenen Vorschriften beachtet worden sind. Zusätzlich sind die Richtlinien hierzu als Empfehlung zu berücksichtigen. Hierzu gehört eine marktgerechte und modellkonforme Einschätzung.
Durch diese Empfehlung wird insbesondere die Begründungstiefe als „Stand der Technik“ definiert. Abweichungen von den in den Richtlinien definierten Modellen sind denkbar, sofern beispielsweise zum Wertermittlungsstichtag insbesondere durch den Gutachterausschuss ein anderes Modell vorgegeben wurde. Die Begründungstiefe entsprechend der Richtlinien ist aber auch bei zu den Richtlinien abweichenden Modellen zu berücksichtigen.
Ein Verkehrswertgutachten muss somit insbesondere
- formale und
- sachliche Anforderungen erfüllen sowie
- Plausibilitäts- und Wertungsanforderungen genügen.
Das Seminar gibt ausführliche Hinweise zur praxisgerechten Prüfung von Gutachten. Dabei werden Checklisten vorgestellt und praxisnahe Plausibilitätsprüfungen erarbeitet.
Öffentlich bestellte und vereidigte sowie freie Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Mitarbeiter von Kreditinstituten und sonstige (Bau- und Immobilien-) Sachverständige, die sich mit Bewertungsfragen - wie z. B. der Immobilien-wertermittlung - beschäftigen
Architekt AKNW und Immobilienökonom (ebs),
Fachaufsicht des Bausachverständigenwesens im Bereich der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
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