Dt. Institut für Bewertungssachverständige
Seminare
Neues Vergaberecht 2016 für Auftraggeber - Typische Praxisprobleme und Risiken erkennen und vermeiden!
HFK Rechtsanwälte LLP
Die größte Reform des Vergaberechts in Deutschland seit 2004 ist nun seit Mitte April 2016 geltendes Recht. Während sich an der Struktur der Vorschriften vieles geändert hat, sind auf den ersten Blick die vermeintlich großen und bahnbrechenden Auswirkungen ausgeblieben. Dennoch stellen sich in der Praxis viele konkrete und handfeste Fragen:
- Wie soll beispielsweise die neue Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), die die Eignungsprüfung als europaweites Formblatt zukünftig prägen wird, in die Vergabeunterlagen integriert werden; was ist insofern genau zu beachten?
- Welche konkreten Auswirkungen hat der Wegfall der VOL/A und der VOF oberhalb der Schwellenwerte? Welche Anpassungen an den Vergabeunterlagen sind erforderlich? Was genau muss in Zukunft beachtet werden?
Ziel des Seminars ist eine praxisgerechte Aufbereitung von durch die Vergaberechtsform entstandenen neuen Problemkreise Dauerbrennern bei der konkreten Vergabeabwicklung. Es geht nicht darum, Vergabestellen konkrete und handfeste Hilfestellungen und Hinweise für die Praxis zu geben.
- Überblick über Struktur und Inhalte des neuen GWB (4. Teil) im Hinblick auf Neuerungen
- Überblick über die Struktur und neue Inhalte auf Verordnungsebene
- Neue Regelungen zu Inhouse-Vergaben und öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit
- Neues zu Verfahrensarten (insbesondere neue Gleichbehandlung von beschränkter Ausschreibung und offenem Verfahren?)
- Neues zu Rahmenvereinbarungen – nun auch im Baubereich?
- Neue Regelung zur Selbstreinigung
- Eignungsprüfung und die neue Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) – Auswirkungen in der Praxis
- Wertung, insbesondere zulässige Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien
- Neue Regelungen zu Vertragsänderungen und Kündigung öffentlicher Aufträge
- Regelungen zur e-Vergabe
Architekten, Ingenieure aller Fachrichtungen und deren Auftraggeber, sonstige Anwender, Kommunen, Rechtsanwälte
HFK Rechtsanwälte LLP
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