Dt. Institut für Bewertungssachverständige
Seminare
Preisrecht für Praktiker - Die Honorierung der Leistung bei Flächenplanungen und Landschaftsplanerischen Leistungen - Vertiefungsseminar
ö.b.u.v. Sachverständiger für Honorare für Leistungen der Landschaftsarchitekten
Die Honorierung der Plaunungsleistungen der Flächenplanung mit den Leistungen Bauleit-, Landschafts- und Umweltplanung besitzt Regelungen im Preisrecht der HOAI 2013, umfasst aber auch eine Vielzahl Besonderer Leistungen und preisrechtlich nicht gebundener Leistungen.
Damit verbundene aktuelle Fragestellungen der Honorierung bei der praktischen Anwendung des Preisrechtes und bei freier Vereinbarung werden im Seminar vertieft betrachtet.
In thematischen Schwerpunkten soll das Seminar in den folgenden Bereichen praxisorientierte Hinweise und Hilfestellungen für die Gestaltung von Vereinbarungen und die Abrechnung von Leistungen der Flächenplanungen geben.
- Abgrenzung und Zusammenwirken von Landschafts- und Bauleitplanung
- die Leistungen der Leistungsbilder in der Flächenplanung
- die besondere Vergütungssituation des Landschaftspflegerischen Begleitplans
- neue und zusätzlichen Leistungspflichten in der Flächenplanung
- Besondere Leistungen der Flächenplanung, z. B. örtliche Erhebungen und Kartierungen
- nach der HOAI nicht verpreiste Leistungen und sonstige landschaftsplanerische Leistungen
- Umweltprüfungen und der Umweltbericht in der Bauleitplanung,
- die Budgetierung landschaftsplanerischer Leistungen und von Leistungspaketen aus Grund- und Besonderen Leistungen
- angemessene und auskömmliche Zeithonorare zur Vergütung Besonderer und sonstiger Leistungen
- Leistungen der Verfahrensbegleitung und Steuerung
- Vergabehandbuch HVA-F StB und dessen Bezugnahme auf die HOAI 2013
Das Seminar soll der Praxis auch die Möglichkeit geben, Anwendungserfahrungen und damit verbundene Fragen auszutauschen.
Basiswissen im Umgang mit der HOAI werden vorausgesetzt.
Die Teilnehmenden sollten Anwendungskenntnisse der HOAI mitbringen.
Das Seminar richtet sich an erfahrene Praktiker, Inhaber und leitende Mitarbeiter von Planungsbüros sowie Personen, die mit der Vergabe und Betreuung von Vorhaben der Flächenplanung betraut sind.
ö.b.u.v. Sachverständiger für Honorare für Leistungen der Landschaftsarchitekten
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