Verkehrswertermittlung von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken
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Die Bewertung von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken wurde im Jahre 2006 im Kapitel 4 der WertR neu geregelt. Im Jahr 2010 trat die ImmoWertV in Kraft. Das Bewertungsmodell für Erbbaurechte widerspricht teilweise den gesetzlichen Regelungen. In diesem Seminar wird eine der ImmoWertV entsprechende Verfahrensweise vorgestellt. Es beschränkt sich jedoch nicht auf die bewertungstheoretische Erläuterung, sondern zeigt Besonderheiten des Erbbauvertrags und deren Auswirkung auf den Verkehrswert auf.
- Grundlagen der Wertermittlung von Erbbaurechten, wirtschaftliche Rahmenbedingungen
- Verkehrswertermittlung des Erbbaurechte
- zeitlich beschränkter, der tatsächlichen bzw. vertraglich vereinbarten Nutzung entsprechender Bodenwert
- Gebäudewert, ggf. auch der Wertanteil der baulichen und sonstigen Anlagen, der entschädigungslos dem
Grundstückseigentümer zusteht
- besondere objektspezifische Grunstücksmerkmale einschließlich besonderer Vertragsbedingungen
- Barwert des Erbbauzinses
- Verkehrswertermittlung des Erbbaugrundstücks
- Erläuterung des Rundschreibens 13/2006 der BaFin (Münchener Modell)
Mustergutachten für ein Erbbaurecht
Mustergutachten für ein Erbbaugrundstück
Das Seminar richtet sich sowohl an erfahrene als auch an angehende Sachverständige für die Ermittlung von Grundstückswerten, Mitarbeiter/innen von Gutachterausschüssen, Sachbearbeiter/innen in Immobilienabteilungen von Banken, Beleihungs- und Kreditinstituten sowie Versicherungen, Mitarbeiter/innen der Finanzverwaltung und von Immobilienunternehmen.
Dipl.-Ing. Irene Lindner
- gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (AI)
- von der Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
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TagOrtReferent
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von 14.10.2024 bis 15.10.2024Online-Seminar - 2 Halbtagesveranstaltungen,
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