BIM für öffentliche Bauvorhaben: Die Herausforderungen meistern!
Hochschule HAWK Hildesheim/Holzminden/Göttingen
Fakultät Bauen und Erhalten
Prof. Wedemeier - Beratende Ingenieure, Stadthagen
Die Methodik des Planens, Bauens und Betreibens von Immobilien steht vor einem Paradigmenwechsel. Virtuelle Realität in Form von digitalisierten Bauwerks- und Projektablaufsmodellen wird zukünftig die Basis von Bauprojekten bilden. Diese umfassende Digitalisierung wird unter dem Begriff Building Information Modeling (BIM) zusammengefasst.
Die Veranstaltung bietet eine Einführung in die grundlegenden Ideen, Methoden und Verfahrensweisen, die Regelwerke und nationalen Standards für BIM. Insbesondere erfolgt eine systematische Darstellung der Projektabwicklung öffentlicher Bauvorhaben unter Verwendung von BIM.
Auf dieser Basis können die Teilnehmer/innen die Auswirkungen von BIM auf ihre berufliche Praxis abschätzen sowie die grundlegenden Erfordernisse für die Einführung von BIM sachgerecht beurteilen.
BIM: Grundlagen und Regelwerke
- DIN SPEC 91400
- VDI-Richtlinie 2552
- Weitere Regelwerke
BIM-Dimensionen
- Multidimensionale Arbeits- und Betrachtungsweise
BIM-Standardisierung
- Abgestimmte Daten und Funktionsmodelle
- Festlegung und Vereinheitlichung von Arbeitsabläufen
BIM-Aufbau- und Ablauforganisation
- Standardisierung der Wertschöpfungsketten von Planung und Ausführung
BIM-Einführung
- Grundlegende Aspekte und Vorgehensweisen zur Einführung von BIM in der öffentlichen Verwaltung
- Zu treffende Entscheidungen
- Änderungen und Änderungsprozesse
Projektsteuerer, Bauleiter, Bauüberwacher, Bausachverständige, öffentliche und private Auftraggeber, Architekten und Ingenieure
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Fakultät Bauen und Erhalten
Prof. Wedemeier - Beratende Ingenieure, Stadthagen
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Die Anerkennung und Genehmigung aller IfKb-Veranstaltungen liegt seitens der Architekten- und Ingenieurkammern vor, die für die Weiterbildungsverpflichtung ihrer Mitglieder entsprechende Anerkennungsvorgaben machen. Sie brauchen das Teilnahmezertifikat unserer Veranstaltungen daher als Nachweis für Ihre Fortbildung nur noch bei der jeweiligen Kammer einreichen.
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