GABI mbH - Businesscoaching und Managementberatung

Bereich 8

Businesscoaching und Managementberatung

Bewertung
Bewertungsgesetz
Steuerliche Bewertung
Gutachter
Seminar:

Steuerliche Bewertungen von Grundstücken nach dem Bewertungsgesetz (BewG) - auch als ONLINE-SEMINAR

IfKb Sachverständigen- und Gutachterwesen

Dozent für Erbschaftsteuer und Bewertung sowie Bilanzsteuerrecht an der Fachhochschule  für Finanzen (FHF) Nordkirchen, NRW

265,00 €
07.12.2015 02:03
30.08.2021 03:24

 

Bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer sind Überbewertungen auch nach den letzten gesetzgeberischen Anpassungen weiterhin systemimmanent. Dies kann der Steuerpflichtige verhindern, indem er ein Gutachten eines Immobiliensachverständigen im Rahmen der Öffnungsklausel des § 198 BewG erstellen lässt. Der Gesetzgeber hat nunmehr BewG im Juni 2021 durch Einfügung eines § 198 Abs. 2 BewG klargestellt, dass hierzu neben dem Gutachterausschuss und öffentlich bestellten Sachverständigen auch Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind, zugelassen sind. Im Seminar werden die inhaltlichen und formellen Anforderungen an ein Verkehrswertgutachten für steuerliche Zwecke aufgezeigt. Dabei wird auch auf die zu diesen Fragen ergangene Rechtsprechung eingegangen.

Ein weiteres bedeutendes Thema in der Praxis ist die Kaufpreisaufteilung. In diesem seit Jahren zwischen der Finanzverwaltung und den Immobiliensachverständigen schwelenden Streitpunkt hat der BFH mit Urteil vom 21.7.2020 (IX R 26/19) die Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums wegen inhaltlicher Mängel verworfen. Das Finanzverwaltung hat darauf im Mai 2021 mit einer überarbeiteten Arbeitshilfe 2.0 reagiert. In vielen Fällen ist es dennoch unumgänglich, die Kaufpreisaufteilung von einem Sachverständigen vornehmen zu lassen. Im Seminar wird aufgezeigt, welche Fehlannahmen und Typisierungen der Arbeitshilfe zu Grunde liegen. Mit diesem Wissen lässt sich zielsicher erkennen, in welchen Fällen eine Kaufpreisaufteilung durch ein Sachverständigengutachten sinnvoll ist.

1. Gemeiner Wert (§9 BewG) und Teilwert (§10 BewG)

2. Kaufpreisaufteilung für Zwecke der Einkommenssteuer  und Körperschaftsteuer

3. typisierte steuerliche Wertermittlung des Finanzamtes  nach dem Bewertungsgesetz (BewG)

4. Überblick über die Reform der Grundsteuer

5. Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes durch ein  Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen nach  § 194 BauGB

6. inhaltliche und formelle Anforderungen an ein  Verkehrswertgutachten für steuerliche Zwecke

 

Das Online-Seminar findet zu folgenden Terminen statt:


 

20.04.2021 vormittags 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
21.04.2021 nachmittags 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr
     
30.08.2021 vormittags 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
31.08.2021 nachmittags 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr
     
19.10.2021 vormittags 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
20.10.2021 vormittags 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr
     
07.12.2021 vormittags 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
08.12.2021 nachmittags 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr

 

Öffentlich bestellte und vereidigte sowie freie Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Mitarbeiter von Kreditinstituten und sonstige (Bau- und Immobilien-) Sachverständige, die sich mit Bewertungsfragen - wie z. B. der Immobilienwertermittlung - beschäftigen.

Dozent für Erbschaftsteuer und Bewertung sowie Bilanzsteuerrecht an der Fachhochschule  für Finanzen (FHF) Nordkirchen, NRW

Termine erfragen Sie Bitte unter 03471 / 31 63 33!
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Informationen

Die Anerkennung und Genehmigung aller IfKb-Veranstaltungen liegt seitens der Architekten- und Ingenieurkammern vor, die für die Weiterbildungsverpflichtung ihrer Mitglieder entsprechende Anerkennungsvorgaben machen. Sie brauchen das Teilnahmezertifikat unserer Veranstaltungen daher als Nachweis für Ihre Fortbildung nur noch bei der jeweiligen Kammer einreichen.

Unsere Seminare werden  sowohl von der HypZert GmbH als auch von der DIAZert-Zertifizierungsstelle und allen Bestellungsbehörden für die Weiterbildung der Bewertungssachverständigen anerkannt.

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